Wir suchen eine:n Performer:in und drei Bildende Künstler:innen für „Das fliegende Künstlerzimmer“ (*Bewerbungsfrist beendet*)

Im Schuljahr 2022/2023 gastiert das von der Crespo Foundation vor vier Jahren ins Leben gerufene Programm „Das fliegende Künstlerzimmer“ gleich an sechs weiterführenden Schulen im ländlichen Hessen: Drei neue Wohn-Ateliers, die „Fliegenden Künstlerzimmer“, kommen an drei neuen Standorten hinzu.

Foto: Christof Jakob

 

Für die neuen Schulen und einen bereits bestehenden Standort vergeben wir Artist-in-Residence-Stipendien: drei Stipendien mit zweijähriger Laufzeit und ein einjähriges Stipendium für die schon bestehende Kooperation mit der Schule im Emsbachtal. Performer:innen und Bildende Künstler:innen können sich ab sofort bis zum 10. April 2022 bewerben.

Wir suchen Künstler:innen aus den Bereichen Bildende Kunst und Performance, die neben dem eigenen künstlerischen Schaffen in der kulturellen Bildungsarbeit mit Kindern und Jugendlichen an Schulen erfahren sind. Der:die Künstler:in erhält die Möglichkeit, im Sommer 2022 an einer dieser vier Schulen das mobile Wohn-Atelier – „Das fliegende Künstlerzimmer“ – zu beziehen, um zwei Jahre, optional auch ein Jahr lang, mit der Schülerschaft künstlerische Prozesse anzustoßen und daneben sein:ihr eigenes künstlerisches Schaffen voranzutreiben.

Gewünschte Schwerpunkte

Die Stadtschule Schlüchtern wünscht sich eine:n Bildende:n Künstler:in mit Schwerpunkten im räumlichen, plastischen Gestalten, während sich die Schule im Emsbachtal in Niederbrechen über den Einzug ein:er Performer:in mit bildnerischem Schwerpunkt in ihr „Fliegendes Künstlerzimmer“ freuen würde. Die Adolf-Reichwein-Schule in Pohlheim aus dem Landkreis Gießen und die Mittelpunktschule Gadernheim favorisieren eine:n Bildende:n Künstler:in, der:die spartenübergreifend auch im Bereich Performance arbeitet.

Über das Artist-in-Residence-Stipendium

Das Artist-in-Residence-Stipendium für das „Fliegende Künstlerzimmer“ ist mit 2.000 Euro monatlich über zwei Jahre bzw. ein Jahr Laufzeit dotiert. Darüber hinaus umfasst das Stipendium 6.000 Euro pro Jahr für anfallendes Material.

Der:die Künstler:in hat während der Schulzeit (ausgenommen davon sind Schulferien, Feiertage sowie bewegliche Ferientage der Schule) eine durchschnittlich dreitägige Anwesenheitspflicht pro Woche im „Fliegenden Künstlerzimmer“. An diesen drei Tagen arbeitet er:sie sowohl in Kooperation mit Schüler:innen und Lehrer:innen während der regulären Unterrichtszeit als auch in offenen Ateliersituationen.

Über „Das fliegende Künstlerzimmer“

„Das fliegende Künstlerzimmer“ ist ein bislang einmaliges Format der Kulturellen Bildung, das die Crespo Foundation gemeinsam mit ihren Kooperationspartnern – dem Hessischen Kultusministerium (HKM), dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) und den jeweiligen Schulen und zuständigen Landkreisen – auf die Beine gestellt hat. Kerngedanke ist es, Kunst und Kultur direkt dorthin zu bringen, wo Kinder und Jugendliche einen Großteil ihrer Zeit verbringen – nämlich auf den Schulhof.

>> Interessiert? Dann bewerben Sie sich bei uns bis zum 10. April 2022!

Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier.

>> Weitere Informationen: www.fliegendes-kuenstlerzimmer.de