Crespo Foundation sucht gleich drei fliegende Künstler*innen

Ein Jahr lang in einem fliegenden Künstlerzimmer auf einem Schulhof in einer ländlichen Region Hessens wohnen und arbeiten – das können Künstler*innen im Artist-in-Residence-Programm „Das fliegende Künstlerzimmer“ der Crespo Foundation. Seit Dienstag, den 26. Januar 2021, ist die Ausschreibung für das Schuljahr 2021/2022 online, bewerben können sich ab sofort bis zum 19. März bildende Künstler*innen und Künstler*innen aus dem Bereich Performance mit bildnerischem Schwerpunkt.

Mit „nur“ einem fliegenden Künstlerzimmer ist das Programm „Das fliegende Künstlerzimmer“ im Schuljahr 2018/2019 auf dem Schulhof der Wollenbergschule in Wetter ins Pilotjahr gestartet, drei Jahre später, im Sommer 2021, werden bereits drei mobile Künstlerzimmer auf drei Schulhöfen in ganz unterschiedlichen Regionen Hessens landen.

Die Schüler*innen und Lehrer*innen der Einhardschule – eines Gymnasiums in Seligenstadt im Kreis Offenbach – wünschen sich für das Artist-in-Residence-Stipendium eine*n Bildende*n Künstler*in; ebenso die Lüdertalschule – eine verbundene Haupt- und Realschule in Großenlüder im Landkreis Fulda. Die Schule im Emsbachtal, eine verbundene Haupt- und Realschule mit Grundschule in Brechen im Kreis Limburg-Weilburg hingegen möchte am liebsten mit einem*einer Performer*in mit bildnerischem Schwerpunkt zusammen arbeiten.

Die Ausschreibung auf einen Blick

  • Der*die Künstler*in erhält die Möglichkeit, an einer der Schulen ein mobiles Wohn-Atelier – „Das fliegende Künstlerzimmer“ – zu beziehen, um ein ganzes Jahr lang (gebunden an das hessische Schuljahr 2021/2022) mit der Schülerschaft an drei Tagen pro Schulwoche künstlerische Prozesse anzustoßen und daneben sein*ihr eigenes künstlerisches Schaffen voranzutreiben.
     
  • Das Artist-in-Residence-Stipendium ist mit 2.000 Euro monatlich über ein Jahr Laufzeit dotiert. Darüber hinaus ist das Stipendium mit einem Betrag von 6.000 Euro pro Jahr für anfallendes Material ausgestattet.
     
  • Der*die Künstler*in hat während der Schulzeit (ausgenommen davon sind Schulferien, Feiertage sowie bewegliche Ferientage der Schule) eine dreitägige Anwesenheitspflicht pro Woche im „Fliegenden Künstlerzimmer“. An diesen drei Tagen arbeitet er*sie sowohl in Zusammenarbeit mit Schüler*innen und Lehrer*innen während der regulären Unterrichtszeit als auch in einer offenen Ateliersituation als Nachmittagsangebot.

>> Interessiert? Dann bewerben Sie sich noch bis zum 19. März 2021. Die vollständige Ausschreibung finden Sie hier
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>> Weitere Informationen über das Programm „Das fliegende Künstlerzimmer“ gibt´s hier!